Elternbeiträge

Die Elternbeiträge richten sich nach den Gebühren der Stadt Bad Aibling. 

Lt. Beschluss vom 27. Januar 2022:

 

Elternbeiträge ab dem Betreuungsjahr 2022/2023

 

Spielgeld / monatlich: 8 €

Essen: wird taggenau mit dem Caterer abgerechnet

Portfoliobeitrag / jährlich: 40 €

 

Das Mittagessen wird täglich frisch gekocht und vom Caterer geliefert.

 

Gerne können Sie einen Besichtigungstermin mit uns vereinbaren oder unseren unverbindlichen Anmeldebogen ausfüllen und uns per E-Mail oder Post zusenden.

 

 
Krippengebühren

 

Durchschnittliche, tägliche Buchungszeit

Kinderkrippengebühr

Ermäßigte Gebühr ab dem 2. Kind

Spielgeld

1 bis 2 Stunden

180,00 €

153,00 €

8,00 €

2 bis 3 Stunden

205,00 €

179,00 €

8,00 €

3 bis 4 Stunden

230,00 €

205,00 €

8,00 €

4 bis 5 Stunden

255,00 €

231,00 €

8,00 €

5 bis 6 Stunden

280,00 €

257,00 €

8,00 €

6 bis 7 Stunden

305,00 €

283,00 €

8,00 €

7 bis 8 Stunden

330,00 €

309,00 €

8,00 €

8 bis 9 Stunden

355,00 €

335,00 €

8,00 €

Mehr als 9 Stunden

380,00 €

331,00 €

8,00 €

 

 

Kindergartengebühren

 

Durchschnittliche, tägliche Buchungszeit

Kindergartengebühr

Ermäßigte Gebühr ab dem 2. Kind

Spielgeld

1 bis 2 Stunden

100,00 €

85,00 €

8,00 €

2 bis 3 Stunden

115,00 €

100,00 €

8,00 €

3 bis 4 Stunden

130,00 €

115,00 €

8,00 €

4 bis 5 Stunden

145,00 €

130,00 €

8,00 €

 5 bis 6 Stunden

160,00 €

145,00 €

8,00 €

6 bis 7 Stunden

175,00 €

160,00 €

8,00 €

7 bis 8 Stunden

190,00 €

175,00 €

8,00 €

8 bis 9 Stunden

205,00 €

190,00 €

8,00 €

Mehr als 9 Stunden

220,00 €

205,00 €

8,00 €

 

Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen - Gebührenermäßigung durch Elternbeitragszuschuss:

Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für Kinder bezuschusst, die sich im Berechtigungszeitraum befinden, die also im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht in die Schule gehen. Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100 € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.