Integration und Inklusion

 

Die Integration von Kindern mit Behinderungen in der Kinderkrippe ergibt sich aus unserer pädagogischen Überzeugung:

Das Grundgesetz fordert: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Dies beinhaltet das Recht auf gemeinsame Erziehung und Förderung auch in pädagogischen Institutionen – von Anfang an. 

 

In unserer Kinderkrippe können Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen auf ihrem jeweiligem Entwicklungsstand miteinander spielen, lernen und ihre ersten sozialen Kontakte untereinander knüpfen. Gemeinsam im Team schaffen wir in erster Linie ein Umfeld, in dem sich alle Kinder geborgen fühlen. Jedes einzelne Kind  wird in seiner eigenen Persönlichkeit unvoreingenommen wahrgenommen. Hierfür bietet unsere Einrichtung ideale Voraussetzungen, denn in unserer kleinen familiären Kinderkrippe begegnen sich die Kleinsten völlig vorurteilsfrei.

 

Aus der eigenen Not heraus ist ein tolles Konzept entstanden:

Eines sich den Frühchenproblemen anzunehmen, diese Eltern und ihre Kinder aufzufangen.

 

Die Zwillinge unserer Einrichtungsleitung kamen in der 27. Schwangerschaftswoche viel zu früh auf diese Welt. Niemand konnte die beiden aufgrund ihrer gesundheitlichen Schwierigkeiten betreuen. CPAP-Beatmung, Sauerstoffpflichtigkeit, Anus Praeter, PEG-Sonde, Hämangiome, hohe Infektanfälligkeit, Lungenprobleme etc.

 

Genau hier wollen wir eine Lücke schließen und die Kinderkrippe für solche Kinder öffnen. Aus der eigenen persönlichen Erfahrung heraus entstand ein tolles Konzept zur Betreuung von Kindern mit kleinen und größeren Defiziten.

 

Bei konkreten Fragen melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail.